AGB Hinweis
§ 3.11 Terminabsagen bei Dienstleistungen
„Vereinbarte Termine für Dienstleistungen, insbesondere Friseurdienstleistungen, kosmetische Behandlungen, Make-up-Schulungen und vergleichbare Leistungen, sind verbindlich. Bei einer Absage des Termins durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des vereinbarten Leistungspreises zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.“